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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Gundelsheim findest du hier .
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Aufklärung und frühzeitige Schwimmausbildung sind die Eckpfeiler für mehr Sicherheit der Kinder im und am Wasser. Schwimmen und die Schwimmausbildung sind Kernaufgaben der gesamten DLRG-Arbeit und stellen damit einen zentralen Bereich der Ausbildung dar. Aber auch für Erwachsene besteht die Möglichkeit, über den Schwimmpass einzelne Abzeichen zu erwerben.
Als DLRG Mitglied oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (Lehrer, Polizisten, Bäderpersonal, usw.) kannst du dich zum Schwimmausbilder oder Rettungsschwimmausbilder ausbilden lassen und die Qualifikation Ausbilder Schwimmen oder Rettungsschwimmen erwerben.
Hier findest du eine Übersicht über die Ausbildungsmöglichkeiten:
Die erste Stufe zur Ausbildung zum Schwimmausbilder ist der Ausbildungsassistent Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen. Nach dem Erwerb des Ausbildungsassistenten darfst du einen Ausbilder Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen unterstützen, unter seiner Aufsicht eigenständig Schwimmgruppen bzw. Übungsstunden im Rettungsschwimmen betreuen und vorbereitende Prüfungen auf das Schwimmen („Seepferdchen“) bzw. Rettungsschwimmen („Juniorretter“) abnehmen.
Die Vorstufenqualifikation ist Voraussetzung, um die Ausbildung zum Ausbilder Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen beginnen zu dürfen.
Die Ausbildung zum Ausbildungsassistenten Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen umfasst 30 Lerneinheiten à 45 Minuten.
Sie gliedern sich in den Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent und die Fachausbildung Ausbildungsassistent Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen.
Inhalte
Dokumente
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Als Ausbilder Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen bist du für die Planung, Organisation und Durchführung von Kursen und Übungsstunden im Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen zuständig.
Nach dem Erwerb der Qualifikation darfst du alle Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Jugendschwimmabzeichen, Schwimmabzeichen) bzw. Rettungsschwimmabzeichen abnehmen.
Um die Ausbildung beginnen zu dürfen, muss der Ausbildungsassistent Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen und der Gemeinsame Grundausbildungsblock absolviert worden sein.
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Voraussetzungen
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